Internationalisierungsbox​

Individuelle Anbieter aus der Sekundarstufe oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die an Lernmobilitäten teilnehmen möchten.

Schritt Eins

Als Organisation, die im Bereich der Sekundarbildung/Berufsbildung tätig ist und sich an einem Erasmus+ Mobilitätsprogramm beteiligen möchte, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder an Kurzzeitprojekten oder an langfristigen Aktivitäten im Rahmen des Programms Erasmus+ Bildung 2021-2027 in der Key Action 1 teilnehmen. 

Kurzzeitprojekte bieten Organisationen die Möglichkeit, am Erasmus+ Mobilitätsprogramm teilzunehmen. Da sich diese Art von Projekten an Neulinge im Erasmus+ Programm und an kleinere Institutionen richtet, erleichtert sie den Einstieg in das Programm. Kurzzeitprojekte sind daher ideal, um erste Erasmus-Erfahrungen zu sammeln und Fachwissen aufzubauen. 

Im Gegensatz zur langfristigen Erasmus-Akkreditierung, die einmalig und für die gesamte Laufzeit des Programms beantragt wird, ist ein Kurzzeitprojekt kürzer: Die Projektdauer beträgt sechs bis maximal 18 Monate. Die Zahl der TeilnehmerInnen ist auf insgesamt 30 Mobilitäten begrenzt. Ein Kurzzeitprojekt kann innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Antragsjahren maximal dreimal beantragt werden. 

Anträge können jährlich eingereicht werden, und die Ausschreibung wird in der Regel im Frühjahr veröffentlicht. Einzelpersonen können sich nicht um eine Finanzierung bewerben. Nur öffentliche oder private Berufsbildungseinrichtungen können Projektanträge einreichen und TeilnehmerInnen entsenden. Frühere Erfahrungen mit Erasmus+ sind keine Voraussetzung. 

Falls Sie an einer längerfristigen Mitwirkung am Erasmus+ Bildungsprogramm interessiert sind, empfiehlt sich eine Teilnahme an der Key Action 1, die darauf abzielt, die Mobilität von Studierenden, Personal, PraktikantInnen, Auszubildenden, JugendarbeiterInnen und jungen Menschen zu fördern. Die Rolle der Organisationen in diesem Prozess besteht darin, diese Möglichkeiten für Einzelpersonen zu organisieren. Organisationen, die sich für den grenzüberschreitenden Austausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffnen wollen, müssen sich für eine Erasmus-Akkreditierung bewerben. Die Antragstellung ist jährlich möglich, der Aufruf zur Akkreditierung wird in der Regel im Herbst veröffentlicht. Mit der Erasmus-Akkreditierung wird bestätigt, dass der Antragsteller/die Antragstellerin einen Erasmus-Plan aufgestellt hat, um qualitativ hochwertige Mobilitätsaktivitäten als Teil einer umfassenderen Anstrengung zur Entwicklung seiner Organisation durchzuführen. Durch die Erasmus-Akkreditierung erhalten die Organisationen jedes Jahr einen vereinfachten Zugang zur Finanzierung der Key Action 1, um ihre geplanten Mobilitätsaktivitäten durchzuführen und die Ziele des Erasmus-Plans zu erreichen. 

Interessierte Organisationen aus Programmländern können sich für eine der folgenden Möglichkeiten bewerben: eine individuelle Erasmus-Akkreditierung nur für ihre Organisation oder eine Erasmus-Akkreditierung als KoordinatorIn eines Mobilitätskonsortiums. Mobilitätskonsortien werden von mindestens zwei Organisationen aus demselben Programmland gebildet. Eine vorherige Erfahrung mit Erasmus+ ist für die Antragstellung nicht erforderlich. Bei der Beantragung der Erasmus-Akkreditierung verpflichten sich die Organisationen, eine Reihe von Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten, die eine gute Qualität der durchgeführten Mobilitätsaktivitäten gewährleisten. Das Antragsverfahren wird von der Nationalen Agentur des Landes verwaltet, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Um zu prüfen, ob Ihre Organisation einen Antrag stellen kann, besuchen Sie die Website Ihrer Nationalen Agentur. 

Die Informationen wurden von der Erasmus+ Website der Europöischen Kommission bezogen: 

Link zur österreichischen Nationalagentur für Erasmus+: 

https://erasmusplus.at/de/

Schritt Zwei

Jede Organisation, die eine Akkreditierung oder einen Zuschuss im Rahmen von Erasmus+ oder des Europäischen Solidaritätskorps beantragen möchte, muss sich beim allgemeinen Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission (EU-Login) anmelden und sich beim entsprechenden Organisationsverwaltungsdienst registrieren. Bevor Sie Ihre Organisation registrieren können, müssen Sie zunächst ein EU-Login-Konto einrichten. EU Login ist ein allgemeiner Authentifizierungsdienst für eine breite Palette von Dienststellen der Europäischen Kommission. Wo Sie Ihre Organisation registrieren, hängt von der Aktion ab, für die Sie sich bewerben, und davon, wer sie verwaltet. Sie können dies überprüfen, indem Sie sich die Liste der Maßnahmen und ihre jeweilige Verwaltung ansehen. 

Für zentralisierte Aktionen, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur verwaltet werden, sollten sich die Organisationen über das Portal „Funding & Tenders“ registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie einen 9-stelligen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC). Diese eindeutige Kennung wird von der Exekutivagentur bei allen Interaktionen als Referenz verwendet. 

Für dezentralisierte Aktionen, die von den Nationalagenturen verwaltet werden, sollten sich die Organisationen über die Plattform Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Organisations-ID, die Sie bei der Beantragung einer Akkreditierung oder Finanzhilfe verwenden können. Wenn Sie bereits an einer von einer nationalen Agentur verwalteten Aktion von Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps teilgenommen haben, können Sie auf der gleichen Plattform nach Ihrer Organisations-ID suchen. 

Die Informationen wurden von der Erasmus+ Website der Europöischen Kommission bezogen: 

Step Three

Prüfen Sie Ihre Bewerbung anhand des Programmleitfadens, da die darin beschriebenen Kriterien die Grundlage für die Bewertung Ihrer Bewerbung bilden. Wenn Sie Ihren Antrag schreiben, sollten Sie sich daher mit den Abschnitten vertraut machen, die für Ihren Antrag relevant sind, einschließlich der Abschnitte über spezifische Maßnahmen und andere Informationen für AntragstellerInnen. Sie können auch auf der Plattform für Projektergebnisse nach anderen Projekten in Ihrem Bereich suchen. 

Je nachdem, für welchen Teil des Programms Sie einen Antrag stellen, müssen Sie ein spezielles Antragsformular ausfüllen. Sie können sehen, welche Aktion von einer nationalen Agentur (dezentralisiert) oder von der Exekutivagentur (zentralisiert) verwaltet wird. Für die dezentralisierten Aktivitäten, die von den Nationalagenturen verwaltet werden, bewerben Sie sich über die Seite Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps. Für die zentralisierten Aktivitäten, die von der Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden, besuchen Sie die Seite der Exekutivagentur „Wie man einen Zuschuss erhält“. 

Die Partnersuche auf dem EU-Portal für Fördermittel und Ausschreibungen hilft Ihnen bei der Suche nach potenziellen Partnern für Ihren Vorschlag. 

Sobald der Antrag eingereicht ist, wird er von der National- oder Exekutivagentur bewertet. Über das Ergebnis der Bewertung werden Sie in einem Bewertungsschreiben informiert. Erfolgreiche Anträge werden zur Vorbereitung der Finanzhilfe eingeladen, die anderen Anträge werden auf die Reserveliste gesetzt oder abgelehnt. Bei Projekten der Key Action 1, die von den Erasmus+ Nationalagenturen verwaltet werden, erfolgt die Benachrichtigung über die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung in der Regel vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist. 

Die Informationen wurden von der Erasmus+ Website der Europöischen Kommission bezogen: 

Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.