Internationalisierungsbox
Einzelner Pädagoge der Sekundarstufe oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der an einer Lernmobilität teilnehmen möchte
Schritt Eins
Erasmus+ unterstützt Lehraufträge und Fortbildungsmaßnahmen an Schulen im Ausland für Fachkräfte, die in der Vorschul-, Grundschul- und Sekundarschulbildung tätig sind, sowie die berufliche Entwicklung von Personen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, durch Ausbildungsaufenthalte im Ausland.
Durch eine Lehrtätigkeit im Ausland können Sie eine breitere Perspektive auf das Bildungswesen gewinnen, Wissen mit Ihren KollegInnen in einem anderen Land austauschen und bewährte pädagogische Verfahren kennenlernen. Diese Möglichkeiten werden zwischen Schulen in Ländern des Erasmus+ Programms angeboten. Bei den Praktika kann es sich um Kurse und Schulungen oder Hospitationen in einer Berufsbildungseinrichtung oder einer anderen einschlägigen Organisation in einem Erasmus+ Programmland handeln.
Prüfen Sie, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen:
Damit Sie mit Erasmus+ im Ausland unterrichten bzw. an einer Fortbildung im Ausland teilnehmen können, muss Ihre Schule/Einrichtung eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung/Berufsbildung oder die Teilnahme an einem Kurzzeit-Mobilitätsprojekt beantragen. Sie können als Einzelperson keinen direkten Antrag auf ein Stipendium stellen. Die Bewerbungen müssen von Schulen/Einrichtungen (oder von Konsortialkoordinatoren im Namen von Schulen) gestellt werden, die ihrerseits aus ihrem Personal KandidatInnen für einen Lehrauftrag im Ausland auswählen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule/Einrichtung, ob diese Möglichkeiten für Sie in Frage kommen.
Bitte beachten Sie: Ein Lehrauftrag muss mindestens zwei Tage und kann bis zu einem Jahr dauern (ohne Reisezeit). Ein Praktikum muss mindestens zwei Tage und darf nicht länger als einen Monat (für Kurse und Schulungen) und zwei Monate (für Hospitationen) dauern, ebenfalls ohne Reisezeit.
Schritt Zwei
Bevor Sie Ihren Lehr-/Ausbildungsaufenthalt beginnen, unterzeichnen Sie, Ihre Einrichtung und die aufnehmende Organisation eine Mobilitätsvereinbarung. In diesem Dokument werden Ihre Lernziele, Rechte und Pflichten sowie die formale Anerkennung des Lehrgangs festgelegt.
Schritt Drei
Die EU-Zuschüsse werden an die koordinierende Einrichtung (Ihre Schule/Einrichtung oder KonsortialkoordinatorInnen) gezahlt und sollen Ihre Reise- und Aufenthaltskosten während Ihres Auslandsaufenthalts decken sowie den teilnehmenden Einrichtungen organisatorische Unterstützung bieten. Darüber hinaus stellt das Programm Erasmus+ Mittel zur Verfügung, um die Einbeziehung von TeilnehmerInnen mit geringeren Möglichkeiten zu unterstützen.
Die Informationen wurden von der Erasmus+ Website der Europöischen Kommission bezogen:
Link zur österreichischen Nationalagentur für Erasmus+:

Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.