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FAQ - Österreich

FAQs für einzelne Pädagogen

Informationen über Erasmus+ Mobilitätsprogramme finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission (https://erasmus-plus.ec.europa.eu/).

Als Lehrkraft können Sie entweder an einer Lehr- oder Ausbildungsmobilität im Ausland teilnehmen. 

Durch eine Lehrtätigkeit im Ausland können Sie eine breitere Perspektive auf das Bildungswesen gewinnen, Wissen mit Ihren KollegInnen in einem anderen Land austauschen und bewährte Verfahren im Bildungsbereich kennenlernen. 

Bei den Praktika kann es sich um Kurse und Schulungen oder Hospitationen in einer Berufsbildungseinrichtung oder einer anderen einschlägigen Organisation handeln.

Diese Möglichkeiten werden zwischen Schulen in Ländern des Erasmus+ Programms angeboten.

Ein Lehrauftrag muss mindestens zwei Tage und kann bis zu einem Jahr dauern (ohne Reisezeit). 

Ein Praktikum muss mindestens zwei Tage und darf nicht länger als einen Monat (bei Kursen und Schulungen) bzw. zwei Monate (bei Hospitationen) dauern (ohne Reisezeit).

Sie können sich als Einzelperson nicht direkt um ein Stipendium bewerben. Die Bewerbungen müssen von Schulen/Einrichtungen (oder KonsortialkoordinatorInnen im Namen von Schulen) gestellt werden, die ihrerseits KandidatInnen für Lehraufträge im Ausland aus ihrem Personal auswählen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule/Einrichtung, ob diese Möglichkeiten für Sie in Frage kommen.

EU-Zuschüsse werden an die koordinierende Organisation (Ihre Schule/Einrichtung oder KonsortialkoordinatorInnen) gezahlt und sollen Ihre Reise– und Aufenthaltskosten während Ihres Auslandsaufenthalts decken sowie den teilnehmenden Organisationen organisatorische Unterstützung bieten. Darüber hinaus stellt das Programm Erasmus+ Mittel zur Verfügung, um die Einbeziehung von TeilnehmerInnen mit geringeren Möglichkeiten zu unterstützen. 

FAQs einzelner Anbieter

Die Rolle der Organisationen in diesem Prozess besteht darin, diese Möglichkeiten für Einzelpersonen zu organisieren. Organisationen, die sich für den grenzüberschreitenden Austausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffnen wollen, können an Kurzzeitprojekten oder an langfristigen Programmen teilnehmen, für die sie eine Erasmus-Akkreditierung beantragen müssen. Die Akkreditierung steht allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren wollen.

Anträge können jährlich eingereicht werden, und die Ausschreibung wird in der Regel im Frühjahr veröffentlicht. Einzelpersonen können sich nicht um eine Finanzierung bewerben. Nur öffentliche oder private Berufsbildungseinrichtungen können Projektanträge einreichen und TeilnehmerInnen entsenden. Frühere Erfahrungen mit Erasmus+ sind keine Voraussetzung.

Die Antragstellung ist jährlich möglich, der Aufruf zur Akkreditierung wird in der Regel im Herbst veröffentlicht. Das Antragsverfahren wird von der Nationalen Agentur des Landes verwaltet, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist. Um zu prüfen, ob Ihre Organisation einen Antrag stellen kann, besuchen Sie die Website Ihrer Nationalen Agentur (https://erasmusplus.at/de/). 

Wenn Sie nach Anregungen für Ihr Projekt suchen, können Sie auf der Plattform für Projektergebnisse nach anderen Projekten in Ihrem Bereich suchen (Search – Erasmus+ (europa.eu)). 

Die Partnersuche auf dem Förder– und Ausschreibungsportal der EU hilft Ihnen bei der Suche nach potenziellen PartnerInnen für Ihren Vorschlag (Partnersuche | EU Funding & Tenders Portal (europa.eu)).

Weitere FAQs

Auf der Homepage des Österreichischen Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten erhalten Sie nähere Informationen zu Ihrem Reiseland, zu den österreichischen Vertretungen an Ihrem Reiseziel, zur Auslandsregistrierung sowie Notfalltipps (https://www.bmeia.gv.at/reise-services/auslandsservice). 

uf der Homepage des Österreichischen Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten erhalten Sie nähere Informationen darüber, was Sie vor Ihrer Reise beachten und vorbereiten müssen (https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/vor-der-reise). 

Eine Registrierung als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde ist keinesfalls verpflichtend, sie liegt aber im Interesse jeder einzelnen Person und kann darüber hinaus in Krisen– und Katastrophenfällen effiziente Hilfsmaßnahmen ermöglichen. Die Registrierung kann zum Beispiel über die Homepage des Außenministeriums oder über die Auslandsservice App (für iOS und Android) erfolgen (https://www.bmeia.gv.at/oeb-peking/service-fuer-buergerinnen/information-fuer-auslandsoesterreicherinnen-und-auslandsoesterreicher/registrierung). 

Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.